Abstimmungen

Abstimmungskalender und
Vergangene Abstimmungen, Ergebnisse
Abstimmungs-kalender Bundeskanzlei und Kanton
St. Gallen 2026
Ergebnisse
Bundesamt für Statistik
14. Juni 2026

Kantonale Vorlage:
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Abstimmungsempfehlung
NEIN
Argumente dazu im Präsidialmail und 6 Leserbriefen
Kurzbericht aus dem Standpunkt
Mit dem neuen Kita-Gesetz sollen 20 Mio. Fr. Steuergelder gezielt den Eltern mit externer Kinderbetreuung zugutekommen. Familien, die nicht auf Fremdbetreuung durch Kitas setzen, gehen dagegen leer aus. Das ist eine staatliche Bevorzugung eines bestimmten Familienmodells.
David Höhener, Niederbüren
Zeit in das Leben und die Erziehung von Kindern einzusetzen ist eine langfristige, schöne und nachhaltige Aufgabe. Schenken wir dem Wohl der Kinder unsere Aufmerksamkeit und sagen NEIN zu diesem Kita- Gesetz.
Heinz Herzog, Kantonrat EDU, Thal
Am 14. Juni sage ich unter anderem Nein zum Kita-Gesetz, weil damit Doppelverdiener mit Fremdbetreuung weiter bevorzug und zusätzlich entlastet werden.
Lisa Leisi, Präsidentin der EDU Kanton St. Gallen, Bütschwil
Gemeinden sollen nicht mehr bestimmen können, wie sie das Geld am zweckdienlichsten für die Drittbetreuungskosten, die Ausweitung des Angebots oder die Verbesserung des Betreuungsschlüssels einsetzen wollen. Hingegen müssen sie anteilsmässig für 10 Millionen Franken aufkommen und damit alle Steuerzahler.
Markus Hauser, Jona
Das neue Kita-Gesetz sieht einen Systemwechsel vor: Die Beiträge des Kantons fließen neu nicht mehr an die Gemeinden, sondern direkt an die Eltern, welche von einem Betreuungsangebot Gebrauch machen (sogenannte Subjektfinanzierung).
Das neue Gesetz ist ungerecht, teuer und entzieht den Gemeinden Handlungskompetenz.
Michael Zimmermann, 8888 Heiligkreuz
Eigenbetreuung ebenso fördern.
Im neuen Kita-Gesetz sehe ich Druck auf Mütter, arbeiten zu gehen.Rösli Fässler, EDU, Flawil


Ergebnisse
2 eidgenössiche Vorlagen
zu beiden hat die EDU Schweiz ein Ja empfohlen.
- Die Änderung des Zivildienstgesetzes wurde mit 52.5% Ja-Mehrheit angenommen (Kanton SG: 58.9% Ja).
- Die Nachhaltigkeitsinitiative wurde abgelehnt mit einem Nein-Anteil (ganze Schweiz) von 54.8% und einer Stimmbeteiligung von 59%. 13 von 23 Ständen lehnten die Initiative ab.
- Im Kanton Sankt Gallen resultierte eine Zustimmung mit 53.8% Ja-Anteil / Ablehnung im Wahlkreis St. Gallen
- Quelle der Zahlen: VoteInfo

Kantonale Vorlage
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
- Wir haben uns dezidiert gegen dieses Kita-Gesetz gewendet.
- Das Gesetz wurde aber mit 57.8% Ja-Anteil angenommen. Nur im Wahlkreis Toggenburg resultierte eine Nein-Mehrheit von 52.8%.
8. März 2026
Eidgenössische Vorlagen am 8. März
Abstimmung am 8. März: Die Abstimmungsempfehlungen

Eidgenössische Vorlagen
Ja
Initiative
„Bargeld ist Freiheit“
und Gegenvorschlag
Stichfrage -> Initiative
Der Gegenvorschlag wurde angenommen.
Ja
SRG-Initiative
„200 Franken sind genug“
wurde abgelehnt
Nein
Klimafonds-Initiative
wurde abgelehnt
Nein
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
wurde angenommen
Pressecommuniqué
und Leserbrief
Nein
Vorlage 1: Verkauf der Grundstücke WILWEST
und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen.
wurde angenommen
Ja
Vorlage 2: Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona
am Standort «Südquartier» in Rapperswil
wurde angenommen
Ja
Vorlage 3: Bau der «Kantonsstrasse zum See»
mit Kostenbeteiligung am «Anschluss Witen mit Zubringer».
wurde angenommen

Bei den Eidgenössischen Vorlagen schliesst sich der EDU-Vorstand Kanton St. Gallen den Parolen der EDU Schweiz an.

Kantonale Volksabstimmung vom
8. März 2026
Der Vorstand der EDU hat an seiner Sitzung darüber beraten und folgende Parolen gefasst:
Vorlage 1: Kantonsratsbeschluss
über den Verkauf der Grundstücke
WIL WEST
und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen.
Einstimmig NEIN
Im September 2022 wurde die Vorlage zur Arealentwicklung Wil West vom Stimmvolk abgelehnt. Der Kanton hat dann beschlossen, St. Galler Boden zu verkaufen, damit die Thurgauer das Projekt umsetzen können. Dies ist eine Umgehung des Volkswillens. Lokale Betriebe in der Region würden unter Druck geraten, sich in Will West anzusiedeln, wenn sie nicht mehr vor Ort erweitern können (Baustopp). Damit würden lokale Firmen verloren gehen. Auch Lehrlinge hätten vermehrt längere Arbeitswege und die Steuererträge der Firmen würden dem Kanton Thurgau zugutekommen.
Vorlage 2: Kantonsratsbeschluss
über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums
Rapperswil-Jona
am Standort «Südquartier»
in Rapperswil.
JA, bei einer Gegenstimme
Seit dem Jahr 2002 mietet der Kanton St. Gallen drei Gebäude von der Stadt Rapperswil-Jona. Zitat: «Die Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den Anforderungen an den modernen Berufsschulunterricht. Die Schulzimmer sind zu alt und zu klein für den heutigen Unterricht. Neben und Gruppenräume fehlen und die Treppenhäuser sind eng. Es gibt zu wenig Toiletten. Auch haben die Lernenden kaum Orte für die Mittagspause. Die Wärmedämmung und die Lüftung sind ungenügend. Die Stadt Rapperswil Jona sanierte zwar die Gebäude mehrmals in Etappen. Trotzdem sind sie in einem ungenügenden Zustand. Zudem braucht das BWZRA mehr Platz. Gemäss Prognose steigt die Zahl der Lernenden. Der Kanton St.Gallen plant deshalb im Südquartier von Rapperswil nahe beim Bahnhof einen Neubau für das BWZRA.» Die Berufs- und Laufbahnberatung in Uznach würde das Gebäude ebenfalls nutzen.«
Der Neubau umfasst rund 6’200 Quadratmeter Hauptnutzfläche. Der Kauf des Grundstücks kostet 6,5 Millionen Franken und der Bau soll 84,5 Millionen Franken betragen. Im Kantonsrat war diese Vorlage unbestritten. Die EDU möchte gute Voraussetzungen für die Ausbildung der jungen Leute und spricht sich deshalb dafür aus.
Vorlage 3: Kantonsratsbeschluss
über den Bau der «Kantonsstrasse zum See»
mit Kostenbeteiligung am
«Anschluss Witen mit Zubringer».
Mehrheitlich JA
«Die Kosten für die «Kantonsstrasse zum See» betragen 206,7 Millionen Franken. Goldach und Rorschach beteiligen sich mit 8,9 Millionen Franken. Damit ist der Anteil des Kantons St.Gallen 197,7 Millionen Franken. Hinzu kommen 69,5 Millionen Franken für den Autobahnanschluss. Damit kostet die «Kantonsstrasse zum See» und die Kostenbeteiligung «Anschluss Witen mit Zubringer» den Kanton 267,3 Millionen Franken. Der Kanton finanziert diese über den kantonalen Strassenfonds. Die Gelder im Strassenfonds sind zweckgebunden für die Strassen reserviert und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.Die «Kantonsstrasse zum See» ist Teil des Agglomerationsprojekts. Der Bund beteiligt sich an den Kosten des Kantons mit voraussichtlich 26,25 Millionen Franken.»
Zitat: «Auf der Autobahn A1 gibt es zwischen dem Knoten St.Gallen Meggenhus/Mörschwil und der Ausfahrt Rheineck/Thal/Buriet keinen Anschluss. Das ist eine lange Strecke von 11 Kilometern. Der Verkehr von und nach Rorschach fährt daher mitten durch das Siedlungsgebiet, im Westen durch Goldach und im Osten durch Staad. Der Durchgangs- und Schwerverkehr in die Industriegebiete belasten die Stadt Rorschach und die beiden Gemeinden stark. Hinzu kommt: Die Bahnlinie St.Gallen–St.Margrethen trennt das Siedlungsgebiet. Die Bahnbarrieren blockieren regelmässig die Hauptstrassen. Jeden Tag gibt es Staus und Raumentwicklung ist unmöglich. Die Lärmbelastung vor allem auch durch Lastwagen ist hoch. Viele Fahrzeuge weichen in die Wohnquartiere aus und die Strassen leiden unter dem Verkehr. Das Strassennetz ist zu den Stosszeiten regelmässig überlastet.»
Weil es einen Tunnel braucht, wird es teuer, dafür ist der Landverbrauch klein. Da die Verkehrsbelastung durch Rorschach enorm ist, erscheint uns eine Entlastung angezeigt.
Solange die Schweiz die Zuwanderung nicht markant drosselt, werden leider solche Projekte weiterhin notwendig sein.
30. November 2025

Parolen zu den kantonalen Vorlagen an der Abstimmung vom 30. November 2025 und Resultate
Quelle: VoteInfo
Vorlage 1
Parole: Ja
Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für den Reinraum am Campus
Buchs:
Angenommen mit 77.2% Ja-Anteil
KR: Ja 106 / Nein 0 / Enth. 0 / nicht abgestimmt 14
Die Ostschweiz, als eine der leistungsstärksten Wirtschaftsregionen Europas, verdankt ihren Erfolg massgeblich den zahlreichen Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie). Ihr Beitrag ist ebenfalls entscheidend für den hohen Exportanteil des Kantons St.Gallen. Um in diesem dynamischen Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Hersteller von Präzisionskomponenten sich zu High-End-Produzenten entwickeln, was hohe Anforderungen an die verfügbare Infrastruktur und Kompetenzen stellt. Besonders wichtig ist der Zugang zu Expertise, modernster Ausstattung sowie hochwertigen Reinräumen, wo Luftpartikel, Temperatur, Feuchtigkeit und Druck kontrolliert werden, um Kontaminationen während der Herstellung und Forschung zu minimieren.
Die Bestrebungen des Vorhabens unterstreichen die Zielsetzungen der Schwerpunktplanung der Regierung 2021–2031 (28.21.01) und des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen»
Zur Finanzierung des «Sensor Innovation Hub» werden mit der vorliegenden Vorlage zwei Sonderkredite im Gesamtbetrag von 22,02 Mio. Franken beantragt. Diese setzen sich aus Investitionen von 13,04 Mio. Franken und aus jährlichen Betriebsbeiträgen während 10 Jahren von insgesamt 8,98 Mio. Franken zusammen. Die Ausgaben sind aus finanzrechtlicher Sicht neue Ausgaben, die dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehen.
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 27. August 2024 beschlossen, dem liechtensteinischen Landtag im Juni 2025 einen Antrag auf eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 2,5 Mio. Franken am «Sensor Innovation Hub» vorzulegen. Bei Gewährung eines Beitrags des Fürstentums Liechtenstein werden die zwei Sonderkredite des Kantons um den gewährten Betrag anteilsmässig reduziert.
Der Vorstand der EDU SG empfiehlt ein Ja als wichtigen Beitrag zum Erhalt und der Stärkung dieser Region.
Vorlage 2
Parole: Ja
Kantonsratsbeschluss über die Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum St.Margrethen.:
Angenommen mit 79.7% Ja-Anteil
KR: Ja 99 / Nein 5 / Enth.2 / nicht abgestimmt 14
Aus Sicht des Kantons St.Gallen ergeben sich für die Zusammenarbeit erhebliche Vereinfachungen und Verbesserungen, indem sowohl das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) als auch die Kantonspolizei ihre bestehenden und künftigen Aufgabenbereiche besser und rascher bewältigen, weil die Wege kürzer, der Informationsaustausch besser und die technischen Einrichtungen gemeinsam nutzbar sind. Aus den Vorabklärungen resultierte, dass:
- die Kantonspolizei Arbeitsplätze für rund 45 bis 50 Mitarbeitende (einschliesslich Reserve Arbeitsplätze) beansprucht;
- die heutige Polizeistation St.Margrethen, der Regionale Ermittlungs-, Fahndungs- und Jugenddienst, die Abteilung Migrationsdelikte sowie spezialisierte Mitarbeitende der Verkehrspolizei, namentlich im Bereich des Schwerverkehrs, ins Interventionszentrum verlegt werden sollen, weil in diesen Bereichen die grösstmöglichen Synergien mit dem BAZG geschaffen werden können (und gleichzeitig die Polizeistation St.Margrethen ersetzt werden kann, die heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt);
- der Flächenanteil des Kantons St.Gallen am Gesamtprojekt damit 38,86 Prozent ausmacht.
Für die Anmietung der Räumlichkeiten und Infrastruktur für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum St.Margrethen erwachsen dem Kanton St.Gallen mutmasslich ab dem Jahr 2030 jährliche Mietkosten von Fr. 2’158’000.–.
Auch diese Vorlage erscheint uns notwendig zur Erfüllung der wachsenden Aufgaben der Polizei.
Abstimmung vom 30. November 2025: Eidgenössische Vorlagen / Parolen und Resultate
Quelle: VoteInfo

Keine Experimente mit unserer Sicherheit und unserem Steuerwesen:
NEIN
zur Volksinitiative
«Für eine engagierte Schweiz
(Service-citoyen-Initiative)»
Abgelehnt mit 84.2% NEIN- Anteil
NEIN
zur Volksinitiative
«Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert
(Initiative für eine Zukunft)»
Abgelehnt mit 78.3% NEIN-Anteil
Der Vorstand der EDU Kanton St. Gallen unterstützt die Abstimmungsempfehlungen der EDU Schweiz.
Argumente finden Sie im schweizerischen Teil des Standpunkts sowie auf der Homepage der EDU Schweiz.
28. September 2025

18. Mai 2025
Abstimmungsempfehlung
Kantonale Vorlagen mit Resultaten
(keine eidgenössische Abstimmung)
III. Nachtrag
zum Gesetz über Ruhetag und
Ladenöffnung:
Parole: Nein
Abstimmungsresultat: Nein (zu 65%), Nein bei allen Gemeinden
Argumente der EDU SG:
Grundsätzlich würden wir mehr Wirtschaftsfreiheiten und insbesondere einen Bürokratieabbau befürworten. Jedoch gefährden die möglichen längeren Ladenöffnungszeiten von 5.00 bis jeweils 22.00 Uhr unter der Woche kleine Läden existenziell. Denn die Personalkosten steigen bei kaum erhöhten Umsätzen. Andererseits entgehen Einnahmen, wenn man an den noch geltenden Öffnungszeiten festhält. Angestellten mit Familie wird Familienzeit genommen, wenn sie auch abends noch lange arbeiten müssen. Ebenso werden Freizeitaktivitäten in Vereinen erschwert. Deshalb sagt der Vorstand der EDU Kanton St. Gallen auch zu dieser Vorlage einstimmig Nein.
V. Nachtrag
zum Finanzausgleichsgesetz:
Parole: Nein
Abstimmungsresultat: Nein (zu 58%), Nein bei allen Gemeinden ausser Stadt St. Gallen
Argumente der EDU SG:
Die Stadt St. Gallen erhält bereits jährlich 17 Mio Franken aus dem kantonalen Finanzausgleich für Zentrumslasten und dies als einzige Stadt im Kanton. Die Städte Wil, Rorschach und Rapperswil erhalten nichts. Der Vorstand der EDU Kanton St. Gallen ist einstimmig der Meinung, dass die Stadt St. Gallen neben den Zentrumslasten auch diverse Vorteile hat und seine Ausgaben in den Griff bekommen muss. In den nächsten vier Jahren die Zahlungen auf jeweils 20,7 Mio Franken zu erhöhen, gibt falsche Signale. Die Stadt St. Gallen profitiert neben den Zentrumslasten auch von zahlreichen Zentrumsnutzen wie den kantonalen und staatsnahen Betrieben sowie einer Vielzahl von ansässigen Firmen. Die Zentrumsnutzen widerspiegeln sich auch in der – noch – überdurchschnittlichen Steuerkraft der Stadt. Der Kanton machte das letzte Jahr über 240 Mio Franken Schulden. Der Kanton, die Städte und Gemeinden sind alle gefordert zu sparen.
9. Februar 2025
Klares Nein zur Umweltverantwortungsinitiative
Delegiertenversammlung der EDU Schweiz
Ergebnis: Nein
Schweiz: zu 70%
Kanton SG: zu 76%
Keine kantonalen Vorlagen
24. November 2024

Ausbau Nationalstrassen
Eidgenössisch ->
Parolenfassung EDU Schweiz und SG
Empfehlung der EDU Schweiz
für ein JA bei allen 4 eidgenössischen Vorlagen
Demgegenüber ein Nein für die
4. Vorlage bei der EDU SG
Die Ergebnisse ->
CH: 3x Nein und 1x ja
SG: alle 4 Vorlagen angenommen
Ergebnisse
- 1. Ausbau Nationalstrassen
-> Verworfen, CH 53% Nein
SG 54% Ja - 2. Mietrecht: Untermiete
-> Verworfen, CH 52% Nein
SG 56% Ja - 3. Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs
-> Verworfen, CH 54% Nein
SG 54% Ja - 4. Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen
-> Angenommen, CH 53% Ja
SG: 64% Ja
Kantonal ->
Parolenfassung EDU SG
Ja zu den 3 Vorlagen
Es wurden auch alle 3 Vorlagen angenommen, die ersten beiden sehr deutlich.
- Vorlage 1: VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)
Angenommen: 84% Ja - Vorlage 2: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
Angenommen: 88% Ja - Vorlage 3: XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)
Angenommen: 51% Ja
22. September 2024

Abstimmung vom
22. September 2024
–
Eidgenössisch ->
Parolenfassung EDU Schweiz am 10. August / Abstimmungsergebnisse ->
Kantonal
Keine Vorlage
Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
EDU: NEIN / wurde abgelehnt (63% Nein bzw. 19 + 5/2 Stände
Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
EDU: JA / wurde abgelehnt (67% Nein)
9. Juni 2024


Der Vorstand der EDU Kanton St. Gallen empfiehlt wie die Delegierten der EDU Schweiz ein Nein zu «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», ebenso eher ein Ja zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
Bei einem Nein würde der Gegenvorschlag zu einem Bürokratieschub führen. Leider wird sowohl ein Ja wie ein Nein kaum etwas an der schon länger verfehlten Gesundheitspolitik ändern.

Zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit – Stopp Impfpflicht» sagen wir sogar einstimmig …
Ja.
Die körperliche Unversehrtheit ist unbedingt hochzuhalten. Impfungen müssen freiwillig bleiben, insbesondere mRNA-Injektionen.

Hingegen sagt der Vorstand der EDU Kanton St. Gallen einstimmig …
Nein
zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes – Mantelerlass. Die EDU Schweiz hat die Stimmfreigabe beschlossen.
Die EDU Schweiz hat die Stimmfreigabe beschlossen.Wir wollen keine kostenintensive Priorisierung der Energiegewinnung durch insbesondere Windkraftwerke und Solarenergie (auch auf Freiflächen), welche den Landschaftsschutz aushebelt und damit gegen die Verfassung verstösst sowie die Einsprachemöglichkeiten praktisch verunmöglicht. Die Schweiz ist kein typisches Windland. Wenn der Wind nicht bläst oder die Sonne nicht scheint, braucht es zusätzlich genügend andere Energiequellen. Zudem braucht es täglich teure Eingriffe zur Stabilisierung des Stromnetzes wegen den geförderten Stromspitzen und -lücken durch den zunehmenden «Flatterstrom». Dringend müsste die anhaltend hohe Einwanderung massiv gedrosselt und das AKW-Verbot aufgehoben werden, um dem Energiemangel sinnvoll und umweltschonend zu begegnen.
Kantonale Volksabstimmung vom
19. November 2023
Der EDU-Vorstand empfiehlt:
Vorlage 1:
Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» sowie Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 (Gegenvorschlag).
a) Nein zur Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds»
b) Nein zum Gegenvorschlag des Kantonsrates in Form des Kantonsratsbeschlusses über den
Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030
c) Falls sowohl die Einheitsinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden:
Ja zum Gegenvorschlag
Vorlage 2:
Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
Nein zu mehr Finanzen für die Fremdbetreuung.
Vorlage3:
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen.
Ja zu dieser sinnvollen Zusammenführung.
Weitere Informationen:
Der EDU-Vorstand empfiehlt:
Vorlage 1:
Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» sowie Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 (Gegenvorschlag).
a) Nein zur Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds»
b) Nein zum Gegenvorschlag des Kantonsrates in Form des Kantonsratsbeschlusses über den
Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030
c) Falls sowohl die Einheitsinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden:
Ja zum Gegenvorschlag
Vorlage 2:
Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
Nein zu mehr Finanzen für die Fremdbetreuung.
Vorlage3:
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen.
Ja zu dieser sinnvollen Zusammenführung.

