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Abstimmungs-kalender Bundeskanzlei und Kanton
St. Gallen 2026
08.03.2026
14.06.2026
27.09.2026
29.11.2026
Ergebnisse
Bundesamt für Statistik
Eidgenössische Vorlagen am 8. März
Abstimmung am 8. März: Die Abstimmungsempfehlungen

Eidgenössische Vorlagen
Ja
Initiative
„Bargeld ist Freiheit“
und Gegenvorschlag
Stichfrage -> Initiative
Der Gegenvorschlag wurde angenommen.
Ja
SRG-Initiative
„200 Franken sind genug“
wurde abgelehnt
Nein
Klimafonds-Initiative
wurde abgelehnt
Nein
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
wurde angenommen
Pressecommuniqué
und Leserbrief

Kantonale Vorlagen
Nein
Vorlage 1: Verkauf der Grundstücke WILWEST
und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen.
wurde angenommen
Ja
Vorlage 2: Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona
am Standort «Südquartier» in Rapperswil
wurde angenommen
Ja
Vorlage 3: Bau der «Kantonsstrasse zum See»
mit Kostenbeteiligung am «Anschluss Witen mit Zubringer».
wurde angenommen

Bei den Eidgenössischen Vorlagen schliesst sich der EDU-Vorstand Kanton St. Gallen den Parolen der EDU Schweiz an.

Kantonale Volksabstimmung vom
8. März 2026
Der Vorstand der EDU hat an seiner Sitzung darüber beraten und folgende Parolen gefasst:
Vorlage 1: Kantonsratsbeschluss
über den Verkauf der Grundstücke
WIL WEST
und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen.
Einstimmig NEIN
Im September 2022 wurde die Vorlage zur Arealentwicklung Wil West vom Stimmvolk abgelehnt. Der Kanton hat dann beschlossen, St. Galler Boden zu verkaufen, damit die Thurgauer das Projekt umsetzen können. Dies ist eine Umgehung des Volkswillens. Lokale Betriebe in der Region würden unter Druck geraten, sich in Will West anzusiedeln, wenn sie nicht mehr vor Ort erweitern können (Baustopp). Damit würden lokale Firmen verloren gehen. Auch Lehrlinge hätten vermehrt längere Arbeitswege und die Steuererträge der Firmen würden dem Kanton Thurgau zugutekommen.
Vorlage 2: Kantonsratsbeschluss
über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums
Rapperswil-Jona
am Standort «Südquartier»
in Rapperswil.
JA, bei einer Gegenstimme
Seit dem Jahr 2002 mietet der Kanton St. Gallen drei Gebäude von der Stadt Rapperswil-Jona. Zitat: «Die Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den Anforderungen an den modernen Berufsschulunterricht. Die Schulzimmer sind zu alt und zu klein für den heutigen Unterricht. Neben und Gruppenräume fehlen und die Treppenhäuser sind eng. Es gibt zu wenig Toiletten. Auch haben die Lernenden kaum Orte für die Mittagspause. Die Wärmedämmung und die Lüftung sind ungenügend. Die Stadt Rapperswil Jona sanierte zwar die Gebäude mehrmals in Etappen. Trotzdem sind sie in einem ungenügenden Zustand. Zudem braucht das BWZRA mehr Platz. Gemäss Prognose steigt die Zahl der Lernenden. Der Kanton St.Gallen plant deshalb im Südquartier von Rapperswil nahe beim Bahnhof einen Neubau für das BWZRA.» Die Berufs- und Laufbahnberatung in Uznach würde das Gebäude ebenfalls nutzen.«
Der Neubau umfasst rund 6’200 Quadratmeter Hauptnutzfläche. Der Kauf des Grundstücks kostet 6,5 Millionen Franken und der Bau soll 84,5 Millionen Franken betragen. Im Kantonsrat war diese Vorlage unbestritten. Die EDU möchte gute Voraussetzungen für die Ausbildung der jungen Leute und spricht sich deshalb dafür aus.
Vorlage 3: Kantonsratsbeschluss
über den Bau der «Kantonsstrasse zum See»
mit Kostenbeteiligung am
«Anschluss Witen mit Zubringer».
Mehrheitlich JA
«Die Kosten für die «Kantonsstrasse zum See» betragen 206,7 Millionen Franken. Goldach und Rorschach beteiligen sich mit 8,9 Millionen Franken. Damit ist der Anteil des Kantons St.Gallen 197,7 Millionen Franken. Hinzu kommen 69,5 Millionen Franken für den Autobahnanschluss. Damit kostet die «Kantonsstrasse zum See» und die Kostenbeteiligung «Anschluss Witen mit Zubringer» den Kanton 267,3 Millionen Franken. Der Kanton finanziert diese über den kantonalen Strassenfonds. Die Gelder im Strassenfonds sind zweckgebunden für die Strassen reserviert und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.Die «Kantonsstrasse zum See» ist Teil des Agglomerationsprojekts. Der Bund beteiligt sich an den Kosten des Kantons mit voraussichtlich 26,25 Millionen Franken.»
Zitat: «Auf der Autobahn A1 gibt es zwischen dem Knoten St.Gallen Meggenhus/Mörschwil und der Ausfahrt Rheineck/Thal/Buriet keinen Anschluss. Das ist eine lange Strecke von 11 Kilometern. Der Verkehr von und nach Rorschach fährt daher mitten durch das Siedlungsgebiet, im Westen durch Goldach und im Osten durch Staad. Der Durchgangs- und Schwerverkehr in die Industriegebiete belasten die Stadt Rorschach und die beiden Gemeinden stark. Hinzu kommt: Die Bahnlinie St.Gallen–St.Margrethen trennt das Siedlungsgebiet. Die Bahnbarrieren blockieren regelmässig die Hauptstrassen. Jeden Tag gibt es Staus und Raumentwicklung ist unmöglich. Die Lärmbelastung vor allem auch durch Lastwagen ist hoch. Viele Fahrzeuge weichen in die Wohnquartiere aus und die Strassen leiden unter dem Verkehr. Das Strassennetz ist zu den Stosszeiten regelmässig überlastet.»
Weil es einen Tunnel braucht, wird es teuer, dafür ist der Landverbrauch klein. Da die Verkehrsbelastung durch Rorschach enorm ist, erscheint uns eine Entlastung angezeigt.
Solange die Schweiz die Zuwanderung nicht markant drosselt, werden leider solche Projekte weiterhin notwendig sein.










